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Unternehmen

Unser Familienbetrieb liegt im schönen Schollachtal der Gemeinde Eisenbach Hochschwarzwald. Der Hauptbetriebsteil ist die Land- und Forstwirtschaft, mit Milchviehhaltung und Direktvermarktung von Fleisch und Wurst. Auch zwei Ferienwohnungen gehören zum Betrieb, auf Wunsch bestehen Jagdgelegenheiten auf Rehwild.

Auf dem Dach des Schwarzwaldhofes produzieren wir mit den Photovoltaik Anlagen unser Strom. Mit einer modernen Hackschnitzelheizung wird mit Abfallholz unser Gebäude geheizt. Da ich selbst Jäger bin und eine Jagd gepachtet habe wurde nach anfänglichem Hochsitzbau für den Eigenbedarf ein Weiterer Betriebsteil gegründet.

Sicherheit von Reviereinrichtungen 

Jeder Revierinhaber ist für die Betriebssicherheit seiner Reviereinrichtungen verantwortlich und haftbar. Vom ordnungsgemäßen, sicheren Zustand der Reviereinrichtungen sollten sich die Verantwortlichen daher regelmäßig überzeugen. Hierzu bemerkt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ § 5 (2): „Bauliche Jagdeinrichtungen (Reviereinrichtungen) müssen stets, insbesondere im Frühjahr überprüft und in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Mangelhafte Teile sind unverzüglich auszubessern. Nicht mehr benötigte Einrichtungen sind abzubauen.“ Der Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer oder Forstmann tut gut daran, diese Vorschrift zu befolgen. Schadensersatzansprüche in ungeahnter Höhe könnten sonst auf ihn zukommen. Oft ist im Schadensfall der Nachweis der Überprüfung der Reviereinrichtungen gefragt. Kann man nachweisen, dass man seine Reviereinrichtungen regelmäßig überprüft hat, steht man im Falle ders Falles wesentlich besser da. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Kombination der Revierkarte mit den Prüfberichten. In der Regel existiert für jeden Jagdbezirk eine Revierkarte. In diese werden sämtliche Reviereinrichtungen durch verschiedene Symbole eingezeichnet und auf aktuellem Stand gehalten. Für die Gestaltung dieser Karte hat es sich bewährt, die Reviereinrichtungen durch kleine, runde Aufkleber darzustellen: Hochsitze rot, Leitern blau, Schirme grün, Panoramakanzeln lila, Offene Kanzeln grau, Schlafkanzeln schwarz, Drückjadgbock orange und Stege/Brücken gelb. In dem Symbol wird die Jahreszahl der Erbauung der jeweiligen Reviereinrichtung vermerkt. Diese Zahl allein gibt schon einige Hinweise auf wahrscheinlich notwendige Reparaturen.

Zusätzlich zu den farbigen Symbolen sollte jede der genannten Reviereinrichtungen auf der Revierkarte mit einem Namen (Standort prägt sich gut ein) oder einer Nummer versehen werden. Hierdurch läßt sich ein Prüfungsprotokoll leichter erstellen. In ein kleines Buch wird fortlaufend die Überprüfung aller Reviereinrichtungen mit Datum, dem Namen des Prüfers sowie der Nummer/dem Namen der kontrollierten Einrichtung eingetragen.

Alle Kanzeln und Leitern sind an der Einstiegseite an gut sichtbarer Stelle mit einem Verbotsschild zu versehen: „Jagdeinrichtung – Betreten verboten – Der Jagdpächter od. Forstamt XY“. Damit die Schilder nicht durch Unbefugte entfernt werden können, sollten sie mit möglichst langen Schrauben angebracht werden. Annageln reicht oft leider nicht.

Nachweisbare und zeitgerechte Sicherheitsüberprüfungen und Verbotsschilder reichen in der Regel aus, um Ansprüche von Unfallopfern auszuschließen. Mängel dürfen natürlich nicht übersehen werden!

Quelle: Wild und Hund - Author: Angelica und Jörg Rahn

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